ALLGEMEINE MIET- UND VERLEIHBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • Unternehmer: natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die entgeltliche Überlassung eines Mietobjekts abschließt.
  • Verbraucher: natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung eines Mietobjekts abschließt.
  • Mietobjektein Objekt, das dazu bestimmt ist, sich zu Sport- oder Freizeitzwecken auf dem Wasser fortzubewegen, einschließlich seiner Ausstattung und seines Inventars.
  • Offenes Segel- und Motorboot: Mietobjekt ohne Hüttenunterkunft.
  • Mietvertragdie Vereinbarung, mit der sich der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher den Gebrauch eines Mietgegenstandes ohne Besatzung gegen Entgelt zu überlassen.
  • Elektronisch: per E-Mail oder über die Website.
  • InventarlisteListe der Gegenstände, die zum Mietobjekt gehören.
  • Liste der BedingungenListe, in die die Parteien vor der Abreise den Zustand des Mietobjekts, insbesondere eventuelle Schäden, eintragen.

ARTIKEL 2 - ANWENDBARKEIT

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossenen Miet-/Mietverträge.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus dem Niederländischen in eine Fremdsprache übersetzt worden sein. Bei eventuellen Unterschieden in den Texten, die sich aus dieser Übersetzung ergeben, ist der niederländische Text maßgebend.

ARTIKEL 3 - DAS ANGEBOT/ANGEBOT

  • Der Unternehmer gibt das Angebot mündlich, schriftlich oder elektronisch ab.
  • Ein mündliches Angebot muss sofort angenommen werden, da es sonst verfällt, es sei denn, es wurde gleichzeitig eine Frist zur Annahme gesetzt.
  • Das schriftliche oder elektronische Angebot wird mit einem Datum versehen und ist während der angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, während 10 Arbeitstagen nach dem Datum unwiderruflich.
  • Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des zu liefernden Mietobjekts und gibt in jedem Fall an:-die Mietdauer und den Abfahrts-/Ankunftshafen;-den Mietbetrag mit eventuellen Zusatzkosten und die Zahlungsweise.
  • Dem Angebot ist ein Exemplar der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt.

ARTIKEL 4 - DIE VEREINBARUNG

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Verbraucher zustande. Im Falle einer elektronischen Übermittlung sendet der Unternehmer dem Verbraucher eine elektronische Bestätigung.
  • Vereinbarungen werden vorzugsweise schriftlich oder elektronisch festgehalten.
  • Eine Kopie der schriftlichen Vereinbarung sollte dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.

 

ARTIKEL 5 - DER PREIS UND PREISÄNDERUNGEN

  • Der Mietpreis und etwaige vom Verbraucher zu zahlende Zusatzkosten werden im Voraus vereinbart, ebenso wie die Befugnis zu zwischenzeitlichen Preisänderungen.
  • Änderungen von Steuern, Verbrauchssteuern und ähnlichen staatlichen Abgaben können vom Unternehmer jederzeit weitergegeben werden.

ARTIKEL 6 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Die Zahlung des Mietpreises hat innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall aber am Tag des Beginns der vereinbarten Mietzeit, im Büro des Vermieters oder durch Überweisung auf ein vom Vermieter angegebenes Bankkonto zu erfolgen.
  • Der Verbraucher gerät mit Ablauf des Zahlungsziels in Verzug. Der Unternehmer schickt nach Ablauf der Frist eine Zahlungserinnerung und gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu zahlen. Wenn nach Ablauf der in der Zahlungserinnerung genannten Frist immer noch keine Zahlung erfolgt ist und der Verbraucher sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann, hat der Unternehmer das Recht, ab dem Datum des Ablaufs der Zahlungsfrist Zinsen zu berechnen. Diese Zinsen entsprechen dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 3% auf jährlicher Basis über den geschuldeten Betrag.
  • Bleibt der Verbraucher nach der Zahlungserinnerung mit der Zahlung des geschuldeten Betrags in Verzug, hat der Unternehmer außerdem das Recht, den in Absatz 2 genannten Betrag um die Inkassokosten zu erhöhen. Außergerichtliche Kosten sind alle Kosten, die der Unternehmer für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und andere Personen, die er für die Eintreibung des geschuldeten Betrags benötigt, in Rechnung stellen muss. Die außergerichtlichen Kosten werden wie folgt festgesetzt: 15% für die ersten 2.500 € des geschuldeten Betrags; 10% für die nächsten 2.500 € des geschuldeten Betrags; 5% für die folgenden 5.000 € des geschuldeten Betrags; 1% für die folgenden 15.000 € des geschuldeten Betrags.
  • Beanstandungen von Rechnungen sollten dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der betreffenden Rechnung vorzugsweise schriftlich mitgeteilt und ordnungsgemäß beschrieben und erläutert werden.

 

ARTIKEL 7 - KÜNDIGUNG

  • Möchte der Verbraucher den Mietvertrag kündigen, so muss er dies dem Vermieter so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch mitteilen.
    Im Falle des Widerrufs schuldet der Verbraucher dem Unternehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von:
  • 15% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu drei Monaten vor Beginn des Mietzeitraums;
  • 50% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu zwei Monaten vor Beginn des Mietzeitraums;
  • 75% des vereinbarten Mietzinses im Falle einer Kündigung bis zu einem Monat vor Beginn des Mietzeitraums;
  • 100% der vereinbarten Mietsumme im Falle einer Kündigung innerhalb eines Monats vor Mietbeginn oder am Tag des Mietbeginns, alle oben genannten Entschädigungsbeträge mit einem Mindestbetrag von € 68
  • Ungeachtet des vorstehenden Absatzes ist im Falle der Kündigung eines Mietvertrags durch den Verbraucher, bei dem die Mietsumme 250 € nicht übersteigt, eine pauschale Entschädigung von:
  • 0% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu einer Woche vor Beginn des Mietzeitraums;
  • 50% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu zwei Tagen vor Beginn des Mietzeitraums;
  • 100% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei Tagen vor Beginn des Mietzeitraums.

ARTIKEL 8 - DIE PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS

  • Zu Beginn der Mietzeit stellt der Unternehmer dem Verbraucher den Mietgegenstand zur Verfügung. Der Unternehmer vergewissert sich, dass der Mietgegenstand in gutem Zustand ist, dass er dem vorgesehenen Zweck dienen kann und dass er mit einer für das vereinbarte Gebiet geeigneten Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist.
  • Der Unternehmer ist verpflichtet, den Mietgegenstand im Namen des Verbrauchers ausreichend gegen Haftpflicht, Kaskoschäden und Diebstahl bei Fahrten in dem zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher vereinbarten Gebiet zu versichern.
  • Der Unternehmer kann dem Verbraucher den Abflug bei ungünstigen Wetterbedingungen (Windstärke 5 Bft oder mehr) und/oder übermäßigem Alkohol- und/oder Drogenkonsum untersagen.
  • Vor der Abreise sollte der Unternehmer die Zustandsliste vorab unterzeichnen. Der Unternehmer händigt dem Verbraucher eine Kopie der unterzeichneten Zustandsliste aus.
  • Erforderlichenfalls hat der Unternehmer dem Verbraucher vor der Abreise eine Inventarliste auszuhändigen.

ARTIKEL 9 - VERBRAUCHERPFLICHTEN

  • Der Verbraucher muss über ausreichende Fähigkeiten verfügen. Verfügt der Verbraucher nicht über ausreichende Kenntnisse, die vom Unternehmer zu beurteilen sind, sollte der Verbraucher mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze von 18 Jahren gilt nicht für offene Segelboote.
  • Der Verbraucher ist verpflichtet, das auf der ihm vom Vermieter auszuhändigenden Inventarliste aufgeführte Inventar und die zum Mietobjekt gehörende Sicherheitsausrüstung für das betreffende Gebiet zu überprüfen.
  • Vor der Abreise muss der Verbraucher die Zustimmungsliste unterschreiben.
  • Stimmt das Inventar nicht mit dem in der Inventarliste aufgeführten Inventar überein oder ist die Sicherheitsausrüstung unvollständig oder mangelhaft, sollte der Verbraucher den Unternehmer vor der Abreise informieren.
  • Der Verbraucher muss den Mietgegenstand als guter Verwalter und guter Fahrer und in Übereinstimmung mit seinem Zweck verwenden. Der Verbraucher darf an dem Mietgegenstand keine Veränderungen vornehmen. Der Verbraucher darf den Gebrauch des Mietgegenstandes nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers aufgeben.
  • Wenn der Verbraucher schwimmen geht, sollte der Motor immer ausgeschaltet sein.
  • Am Ende der Mietzeit übergibt der Verbraucher den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in dem Zustand, in dem er ihn erhalten hat, an den Vermieter.
  • Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts stehen, wie Mautgebühren, Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren sowie Treibstoffkosten, sind vom Verbraucher zu tragen.
  • Der Verbraucher benötigt die Erlaubnis des Unternehmers, um Reparaturen durchführen zu lassen. Der Unternehmer wird dem Verbraucher die Reparaturkosten erstatten, wenn er dafür Einzelverbindungsnachweise vorlegt.
  • Die Kosten für die normale Wartung und die Behebung von Mängeln gehen zu Lasten des Eigentümers.
  • Der Verbraucher muss Schäden jeglicher Art oder Tatsachen und/oder Umstände, die vernünftigerweise zu einem Schaden führen könnten, dem Unternehmer so schnell wie möglich melden.
  • Der Verbraucher hat den Anweisungen des Unternehmers Folge zu leisten, um die Mietsache zu erhalten und die Rechte des Unternehmers zu wahren.

ARTIKEL 10 - HAFTUNG

  • Der Verbraucher haftet für die Beschädigung und/oder den Verlust des Mietgegenstandes, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, solange er den Mietgegenstand in seinem Besitz hat. Der Verbraucher haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und/oder der Verlust nicht von ihm oder einem seiner Mitmieter verursacht worden ist oder ihm und/oder seinen Mitmietern nicht zugerechnet werden kann. Unter Schaden ist auch ein Folgeschaden zu verstehen.
  • Der Verbraucher haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten (Folge-)Schäden, die nicht durch die in Artikel 8 genannte Versicherung gedeckt sind, wenn er den Mietgegenstand in einem nicht zwischen ihm und dem Vermieter vereinbarten Gebiet benutzt. Für die Aira 22s, die Maxima-Schaluppen und die Tiny Houseboats ist das Fahrgebiet auf die friesischen Binnengewässer mit Ausnahme des IJsselmeers und des Wattenmeers beschränkt. Das IJsselmeer und das Wattenmeer gehören zum Fahrgebiet der Hanse 315.
  • Der Verbraucher haftet in vollem Umfang für Schäden und Kosten, die nicht im Rahmen der in Artikel 8 genannten Versicherung versichert sind und die darauf zurückzuführen sind, dass er die Anweisungen des Eigentümers zur Instandhaltung des Mietobjekts und zur Wahrung der Rechte des Eigentümers gemäß Artikel 9 Absatz 10 nicht befolgt hat.
  • Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden/Unfälle, es sei denn, diese Schäden und/oder Unfälle/Unfälle sind die direkte Folge eines Mangels des vom Vermieter zur Verfügung gestellten Mietobjekts.
  • Für den Selbstbehalt ist eine Kaution vom Verbraucher zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution wird zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart. Die Kaution für die Falken wird durch Unterzeichnung einer einmaligen Lastschrift geleistet. Für andere Boote muss die Kaution vor Mietbeginn gezahlt werden. 
  • Eine erhaltene Kaution wird innerhalb von 5 Werktagen auf das Bankkonto des Verbrauchers zurückerstattet, es sei denn, es liegt ein Schaden vor.

ARTIKEL 11 - VERTRAGSBRUCH

  • Wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Verbraucher den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst betrachten. Der Unternehmer muss dann unverzüglich alle bereits gezahlten Beträge zurückerstatten.
  • Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens, es sei denn, der Unternehmer hat sich den Mangel nicht zurechnen lassen.
  • Dies gilt nicht, wenn eine für beide Seiten zumutbare Alternative vom Unternehmer angeboten wird.
  • Wird der Mietgegenstand später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erhöhung des Mietpreises und auf Ersatz eines weiteren (Folge-)Schadens, es sei denn, die verspätete Rückgabe ist dem Verbraucher nicht zuzurechnen.
  • Wenn der Verbraucher den Mietgegenstand nicht in dem Zustand zurückgibt, in dem er ihn erhalten hat, oder wenn er nicht gemäß Artikel 9 dieser Bedingungen gehandelt hat, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Verbrauchers in den Zustand zu versetzen, in dem er sich zu Beginn der Mietzeit befand. Letzteres gilt nicht, wenn diese Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind.

 

ARTIKEL 12 - BESCHWERDEN

  • Beanstandungen der Vertragsdurchführung sind dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat oder hätte feststellen können, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen und ordnungsgemäß zu beschreiben und zu erläutern.
  • Wird die Beschwerde nicht rechtzeitig eingereicht, kann der Verbraucher seine Rechte in der Angelegenheit verlieren, es sei denn, die Verzögerung kann vernünftigerweise nicht auf den Verbraucher zurückgeführt werden.
  • Wenn klar geworden ist, dass die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden kann, liegt ein Streitfall vor.

ARTIKEL 13 - ABWEICHUNG VON DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN

 Individuelle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich Ergänzungen oder Erweiterungen, müssen schriftlich oder elektronisch zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher festgehalten werden.

 

ARTIKEL 14 - RECHTSWAHL

 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.

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